Für Werkstätten
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH
§ 1 Allgemeines
1. Das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist im § 305 BGB festgehalten und wird im folgenden genannt.
2. Die AGB sollen Vertragsrelevante Bedinungen zwischen Käufer und Verkäufer bzw. Auftraggeber und Auftragnehmer festhalten und haben volle Gültigkeit.
§ 2 Waren und Dienstleistungen
1. Die Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH bietet Käufern Waren zum Verkauf an.
2. Die Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH bietet Endverbraucher und Unternehmen folgende Dienstleistung gegen ein Entgelt an:
- KFZ Reparaturen
- Abschleppen von Fahrzeugen verschiedenster Art
- Autovermietung
3. Die Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH bietet Käufern Waren über verschiedene Online-Portale im Rahmen eines Versandhandels an.
§ 3 Auftragserteilung, Vertragsgegenstand, Vertragsabschluß, Kündigung
1. Verkaufsgegenstand ist der Verkauf von Waren und Dienstleistungen durch die Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH an Verbraucher und Unternehmer.
2. Der Verkauf erfolgt in den Räumlichkeiten der Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH. Dazu muss der Auftraggeber die Räumlichkeiten der Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH aufsuchen und Waren nach vorheriger Inaugenscheinnahme erwerben.
3. Aufträge oder Bestellungen können schriftlich oder mündlich erfolgen.
4. Bei schriftlicher Auftragsvergabe oder Bestellung erhalten Auftragnehmer und Auftraggeber einen Auftragsschein. Der Auftragsschein wird in schriftlicher Form durch den Auftragnehmer angefertigt und durch den Auftraggeber unterschrieben. Der Auftragsschein wird auch Auftrag genannt. Der Auftrag kann Online mit vom Auftraggeber individuelle bereitgestellte Zugangsdaten eingesehen werden.
5. Erfolgt ein KFZ-Reparaturauftrag schriftlich oder mündlich, so ist der Auftragnehmer ermächtigt Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen. Die Dauer der Fahrten liegt im Ermessen des Auftragnehmers.
6. Bezüglich eines KFZ-Reparaturauftrags wird der Auftragnehmer ermächtigt Unteraufträge zu erteilen. Unteraufträge müssen vom Auftraggeber bezahlt werden. Amtliche Kennzeichen sind in der gesamten Zeit des Werkstattaufenthalts auf das Fahrzeug zu belassen. Das Fahrzeug darf seitens des Auftraggebers aufgrund von versicherungstechnischen Auflagen nicht vorzeitig abgemeldet werden.
7. Der Auftraggeber kann telefonisch über den aktuellen Auftragsstand informiert werden. Jedoch ist der Auftragnehmer über eine telefonische Auskunft nicht verpflichtet, auch wenn der Auftraggeber dies schriftlich wünscht.
8. KFZ-Reparaturaufträge können auf Wunsch des Auftraggebers oder Auftragnehmers grundlos entzogen oder abgebrochen werden. Dies muss stets in schriftlicher Form erfolgen. Alle angefallene Arbeiten müssen jedoch vom Auftraggeber bezahlt werden. Der Auftragnehmer hat dann ein Anspruch auf entgangen Gewinn. Der Auftraggeber hat die Kündigung zu richten an:
Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH
Ausschläger Weg 60
20537 Hamburg
oder
info@freiewerkstatthamburg.de
Erfolgt die Kündigung seitens des Auftragnehmers, so ist die Kündigung an die E-Mail Adresse des Auftraggebers zu richten. Alternativ kann die Kündigung an die Hausanschrift des Auftraggebers gerichtet werden.
9. Hat der Auftraggeber eine Mitgliedschaft beim Auftragnehmer abgeschlossen, so kann der Auftragnehmer den Auftrag jederzeit ablehnen oder abbrechen. In diesem Falle muss der Auftragnehmer einen Grund nennen.
10. Ist der Auftrag oder die Bestellung schriftlich vereinbart, so kann der Auftragnehmer jederzeit vom Auftraggeber einen angemessen Kostenvorschuss verlangen. Insbesondere kann der Auftragnehmer einen Kostenvorschuss vom Auftraggeber fordern, wenn Arbeiten, Ersatzteile und/ oder Waren bereits durch den Auftragnehmer geleistet und bestellt wurden. Auch kann der Auftragnehmer einen Kostenvorschuss vom Auftraggeber verlangen, wenn dieser die bereitwillige Zahlung des Auftraggebers anzweifelt. Die Anzweiflung kann grundlos erfolgen. Verlangt der Auftragnehmer einen Kostenvorschuss, so ist der Kostenvorschuss sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für Sonderbestellungen.
11. Wurde der Auftrag seitens des Auftraggebers gekündigt, so hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf entgangenen Gewinn. Der entgangene Gewinn errechnet sich, wie folgt:
- liegt bis zum Zeitpunkt der Kündigung ein Kostenvoranschlag oder Gutachten vor, so beträgt der entgangene Gewinn 20% von der Endsumme auf dem Kostenvoranschlag oder Gutachten.
- liegt bis zum Zeitpunkt der Kündigung kein Kostenvoranschlag oder Gutachten vor und wurde eine Freigabe auf dem schriftlichen Auftrag vereinbart, so beträgt der entgangene Gewinn 20% vom Freigabebetrag.
- liegt bis zum Zeitpunkt der Kündigung kein Kostenvoranschlag oder Gutachten vor und wurde keine schriftliche Freigabe vereinbart, so beträgt der entgangene Gewinn 20% vom einem Dekra Gutachten. Das Dekra Gutachten muss der Auftraggeber beauftragen und zahlen.
12. Dieser Absatz gilt nur für den Online-Shop. Für Online Geschäfte gilt eine Widerrufsfrist von einem Monat. Als Verbraucher steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach Maßgabe folgender Belehrung zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen einem Monat ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt ein Monat ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH
Ausschläger Weg 60
20537 Hamburg
Email: info@sou24.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder uns zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
- zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurde,
- zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Muster-Widerrufsformular
Soweit Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an uns zurück:
Angaben des Verkäufers:
Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH
Ausschläger Weg 60
20537 Hamburg
Email: info@sou24.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung von Dienstleistungen:
Anzahl Artikelname ………………/…………………………………….
Bestelldatum ……………………………………………………….
Bestellnummer ……………………………………………………….
Ware erhalten am ……………………………………………………….
Gesamtpreis der Ware …………………………………………………EUR
Persönliche Angaben des Käufers
Vorname, Name ……………………………………………………….
Straße und Hausnummer ……………………………………………………….
PLZ und Ort ……………………………………………………….
…………………………………………………………………………………………………………..
Datum, Unterschrift
§ 4 Preisangaben, Kostenvoranschäge und Schuldhafte Verzögerungen
Für KFZ-Werkstatt gilt:
1. In der Regel werden aus organisatorischen Gründen keine Preisanaben auf den KFZ-Auftragsscheinen hinterlegt.
2. Bezüglich KFZ-Reparaturangebote gilt: Der Auftraggeber hat im Vorwege die Möglichkeit über die Homepage www.freiewerkstatthamburg.de ein unverbindliches Reparaturangebot einzuholen. Dazu klickt der Auftraggeber auf den Button mit der Bezeichnung Angebot einholen und folgt dann der Anweisung auf dem Bildschirm. Nachdem die Daten über das Internet an den Auftragnehmer übersandt worden sind, erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer ein unverbindliches Angebot per E-Mail. Das Angebot dient nur zur ungefairen Kostenermittlung. Das Angebot kann erheblich abweichen, wenn zusätzliche Mehrarbeiten anfallen. Mehrarbeiten können anfallen, wenn zum Beispiel Schrauben oder Muttern sehr festsitzen oder beim lösen brechen.
3. Der Auftragnehmer hält sich nicht an die Herstellervorgaben. Dies kann zu erheblichen Mehrkosten führen.
4. Kostenvoranschläge müssen vom Auftraggeber schriftlich beantragt werden. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig und werden nach Zeitaufwand berechnet.
5. Der Werklohn berechnet sich wie folgt (Wert in Euro):
Kunden mit Servicevertrag
- Mechanik mit 7,95 pro AW inkl. MWST.
- Karosserie mit 11,95 pro AW inkl. MWST.
- Kostenvoranschläge sind kostenlos
- Elektrik mit 11,95 pro AW inkl. MWST.
- Lackierung mit 11,95 pro AW inkl. MWST.
- Abschleppkosten mit 11,95 pro AW ink. MWST.
- Fahrzeuge mit Gasanlagen 11,95 pro AW inkl. MWST.
- Hybridfahrzeug mit 11,95 pro AW inkl. MWST.
- Anfahrtspauschale 0,00
Kunden ohne Servicevertrag (Wert in Euro)
- Mechanik mit 12,73 (Netto) bzw. 15,15 (Brutto inkl. MWST.) pro AW
- Karosserie mit 21,84 (Netto) bzw. 25,99 (Brutto inkl. MWST.) pro AW
- Kostenvoranschläge mit 30,00 (Netto) bzw. 35,70 (Brutto inkl. MWST.) Euro pro AW
- Elektrik mit 24,18 (Netto) bzw. 28,77 (Brutto inkl. MWST.) pro AW
- Lackierung mit 24,62 (Netto) bzw. 29,30 (Brutto inkl. MWST.) pro AW
- Abschleppkosten mit 32,21 (Netto) bzw. 38,33 (Brutto inkl. MWST.) pro AW
- Fahrzeuge mit Gasanlagen 32,67 (Netto) bzw. 38,88 (Brutto inkl. MWST.) pro AW
- Hybridfahrzeug mit 32,67 (Netto) bzw. 38,88 (Brutto inkl. MWST.) pro AW
- Anfahrtspauschale 180,00 (Netto) bzw. 214,20 (Brutto inkl. MWST.)
Begründung
Preiserhöhung zum vorherigen Arbeitslohnwert beträgt 12%
Inflationsrate betrug mit Stand März 2022 7,3 Prozent
Erhöhung der Energiepreise Kraftstoff betrug mit Stand März 2022 80% (Wert berechnet zum Jahr 2020)
6. Der Ersatzteilaufschlag beträgt 30% vom Listenneupreis. Als Listenpreis für Ersatzteile wird immer der Ersatzteilpreis des Fahrzeugherstellers zugrunde gelegt, auch wenn ein Ersatzteil nicht über den Fahrzeughersteller bezogen wird.
7. Mehraufwand jeglicher Art werden berechnet.
8. Mehraufwand kann zum Beispiel folgende sein:
- Das Einarbeiten in die Materie durch das Lesen von Studienheften
- Besorgen von Studienheften, Anleitungen und Schaltplänen
- Probefahrten und Anlernfahrten
- Das Herumrangieren des Fahrzeugs
- Das Hinzuziehen mehrerer Mitarbeiter
- Jeder körperliche und geistige Zeitaufwand, die in Verbindung mit der Reparatur stehen
9. Die Arbeitswerte (AW) gelten für 1 Stunde = 12 AW.
10. Für schuldhafte Verzögerungen seitens des Auftraggebers haftet dieser selbst. Kommt ein Reparaturauftrag zum Stillstand, weil der Auftraggeber z. B. die Auftragserteilung oder die Fortführung des Auftrags verhindert und bleibt dadurch ein Arbeitsplatz belegt, so wird ein Preis von 500 Euro pro Tag berechnet.
7. Serviceverträge müssen im Vorwege individuell mit dem Auftragnehmer schriftlich abgeschlossen werden.
Für Online-Shop gilt:
11. Zu jeder Ware ist ein Preis hinterlegt. Der hinterlegt Preis umfasst die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis ist in der Artikelansicht einsehbar.
§ 5 Zahlungen, Rückerstattungen & Herausgabe
Für KFZ Werkstatt gilt
1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind der Abnahme des Reparaturgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung einer Zahlungsaufforderung in bar sofort fällig. Der Auftragnehmer macht eine Herausgabe des Reparaturgegenstandes für eine Zug gegen Zug Übergabe abhängig. Eine Rechnung erhält der Auftraggeber nach Zahlungsausgleich innerhalb von bis zu 3 Tagen.
2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt einzelne oder mehrere Positionen einer Rechnung dem Auftraggeber zurück zu erstatten, wenn eine Nacherfüllung oder Nachbesserung nicht durch geführt werden kann. Die Rückerstattung erfolgt nach Erstellung einer schriftlichen Gutschrift und kann danach innerhalb von 29 Tagen zinsfrei und kostenfrei auf das Konto des vom Auftraggebers angegebene Bankverbindung angewiesen oder in bar ausgezahlt werden.
5. Der Auftraggeber hat den gelieferten Auftragsgegenstand beim Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei dem Auftragnehmer, gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Die Beweislast trägt der Auftraggeber.
Für Online-Shop gilt
6. Die auf den Produktseiten angegebenen Preise sind Endpreise. Sie beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstigen Preisbestandteile.
Die Versandkosten sind von Ihnen gesondert zu tragen. Die genaue Höhe der entstehenden Koten werden im Bestellvorgang mit angezeigt. Sollten keine Versandkosten hinterlegt sein, so gilt der Versand als kostenlos.
Bei Lieferungen außerhalb der EU können zusätzlich Zollgebühren und Steuern anfallen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte:
https://ec.europa.eu/taxation_customs/index_de.htm
Detailinformationen zur Einfuhrumsatzsteuer erhalten Sie unter:
https://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do
Informationen über die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz finden Sie unter:
https://xtares.admin.ch/tares/login/loginFormFiller.do
§ 6 Pfandrecht, Erweitertes Pfandrecht und Eigentumsvorbehalt
Gilt nur für KFZ-Werkstatt Angelegenheiten
1. Nach §647 BGB hat die Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH ein Pfandrecht. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag zusätzlich ein vertragliches Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Unternehmerpfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu..
2. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren durchgeführten Arbeiten, Ersatzlieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht, soweit der Auftragnehmer in seinem Besitz gutgläubig erworben hat.
3. Die Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH hat ein vertragliches Zurückbehaltungsrecht. Dieses bezieht sich auf sämtliche Reparaturen an Fahrzeugen und Abschleppvorgängen.
4. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, dass sämtlicher Inhalt eines streitgegenständlichen Fahrzeugs nach §1204 BGB und §1205 BGB unter ein vertragliches Pfandrecht steht. Der Auftragnehmer darf sämtliche Gegenstände, die in seinem Besitz erlangt sind unter dem Pfandrecht einbehalten, bis der Auftragnehmer auf seine offene Forderung vollständig vergütet worden ist.
§ 7 Zahlungsverzug, Abnahmeverzug und Standgebühren
Gilt nur für KFZ-Werkstatt Angelegenheiten
1. Wenn der Auftraggeber nach Kenntnis oder Erhalt der Rechnung nicht innerhalb von 3 Tagen zahlt, so befindet sich dieser in Zahlungs- und Abnahmeverzug.
Beim Abnahmeverzug seitens des Auftraggebers geht jeder Verschlechterungszustand des abzunehmendes Gegenstandes auf Lasten des Auftraggebers.
2. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug und macht der Auftragnehmer von seinem Werkunternehmerpfandrecht Gebrauch, so kann der Auftragnehmer das einbehaltende Fahrzeug aufgrund von geringen Parkplätzen zur einer Verwahrstelle verbringen. Die Kosten für Überbringung und Standgebühren muss der Auftraggeber zahlen.
3. Die Standgebühr beträgt für
- PKW Netto 17 Euro pro Tag
- Transporter Netto 25 Euro pro Tag
- LKW ab 3,5 T Netto 35 Euro pro Tag
- andere Gegenstände Netto 10 Euro pro Tag
4. Die Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Das gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
§ 8 Garantie, Gewährleistung, Nachbesserung und Haftung
Gilt nur für KFZ-Werkstatt und Mietfahrzeug Angelegenheiten (§8.1 bis 8.12)
1. Die Garantie auf Neuwaren belaufen sich 24 Monate.
2. Die Gewährleistungsgarantie auf Handwerksarbeiten belaufen sich auf 12 Monate.
3. Die Gewährleistungsgarantie auf Gebrauchtware belaufen sich auf 24 Monate.
4. Die Garantien auf Gebrauchtwagenreparaturen durch die Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH belaufen sich auf 12 Monate. Sollte eine Reparatur nicht erfolgreich durchgeführt werden, so hat die Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH ein Recht auf drei Nachbesserungen. Die Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH muss seine Nachbesserungspflicht innerhalb von jeweils 90 Tagen nachkommen. Die erschwerte Ersatzteilbeschaffung aus dem Ausland verlängert die Nachbesserungspflicht solange an Tagen, wie die Lieferzeit ist. Jedoch darf die Lieferzeit nicht 120 Tage überschreiten.
5. Der Auftragnehmer ist bei einer Nachbesserung stets mitwirkungspflichtig, aufklärungspflichtig und unterliegt der Obliegenheitspflicht. Kommt der Auftraggeber der Mitwirkungspflicht, Aufklärungspflicht und Obliegenheitspflicht nicht nach, so kann der Auftragnehmer der Nachbesserung nicht nachgehen. Bei mehrmaligen Verstoßen gegenüber der Mitwirkungspflicht, Aufklärungspflicht und Obliegenheitspflicht entfällt die Nachbesserung auf Kosten des Auftraggebers.
6. Im Falle eines Sachmangels hat der Auftragnehmer ein Recht auf Nacherfüllung, Nachlieferung, Nachbesserung oder Mängelbeseitigung in einem Zeitraum bis zu 90 Tagen.
Kann der Auftragnehmer seiner Pflicht der Nachbesserung nicht nachkommen, so kann der Auftragnehmer den Vertrag rückgängig machen.
7. Bei einem Mangel ist der Auftragnehmer in den ersten 6 Monaten beweispflichtig; nach Ablauf von 6 Monaten ist der Auftraggeber beweispflichtig. Bezüglich der Beweislast gilt das Datum, wann der Auftragnehmer in Kenntnis gesetzt worden ist.
8. Bei einem Mangel ist der Auftragnehmer unverzüglich und schriftlich in Kenntnis zu setzen. Erfüllungsort ist 20537 Hamburg - Ausschläger Weg 60. Bei anfallenden Abschleppkosten sind bei einem Nachbesserungsfall die Kosten bei gewerbetreibenden Auftraggeber zu je 50% aufzuteilen.
9. Muss eine Mangelhafte Ware zum Lieferanten eingeschickt werden und muss die Herkunft des Mangels zunächst ermittelt werden, so kann der Auftragnehmer für den Einbau einer neuen Ware zunächst ein Entgelt fordern. Das Entgelt steht sofort zur Zahlung an. Stellt sich im Rahmen der lieferantenseitigen Ermittlung heraus, dass ein Sachmangel vorliegt, so stellt der Auftragnehmer unverzüglich eine Gutschrift aus, die innerhalb von 29 Tagen ausgezahlt wird.
10. Der Auftragnehmer haftet nicht für Wertgegenstände im vertragsgegenständlichen Fahrzeug bzw. Gegenstand. Der Auftraggeber muss dafür sorge tragen, dass sämtliche Wertgegenstände aus dem vertragsgegenständlichen Fahrzeug/ Gegenstand entfernt werden. Die Aufbewahrung von Wertgegenständen im vertagsgegenständlichen Fahrzeug bzw. Gegenstand geschieht auf die eigene Gefahr des Auftraggebers.
11. Alle anfallenden Kosten müssen vom Auftraggeber bezahlt werden, wenn im Rahmen einer Nachbesserung sich herausstellt, dass der Auftragnehmer kein Verschulden am vom Auftraggeber beanstandenden Mangel trägt.
In diesem Falle hat der Auftragnehmer gemäß §6 ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht.
12. Im Rahmen einer Nachbesserung gilt folgende Bedingung: Ist das Ergebnis der Untersuchung unstrittig und ohne Beanstandung der zuvor jeweils zugehörigen Reparatur, die der Auftragnehmer durchgeführt hat, so kann der Auftragnehmer ein Gutachten von einer unabhängigen Werkstatt oder Sachverständigen untersuchen lassen. Die Kosten für die Untersuchung trägt der Auftraggeber, wenn das Ergebnis der Untersuchung ebenfalls ohne Beanstandung der zuvor jeweils zugehörigen Reparatur ist.
Gilt für Online-Shop
13. Für den Online Verkauf gilt folgendes:
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Wir geben keine eigenen Garantien für unsere Produkte. Regelmäßig gewähren die Hersteller Garantien auf ihre Produkte, die meist 24 Monate gültig sind. Die Details hierzu entnehmen Sie den Garantiebedingungen des Herstellers, die der Warenlieferung beigefügt sind. Ihre Gewährleistungsrechte gegenüber uns werden hierdurch nicht eingeschränkt. Sie können uns daher bei Mängeln der Sache unabhängig von der Inanspruchnahme der Herstellergarantie im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen jederzeit in Anspruch nehmen.
Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von uns schuldhaft verursacht wurden oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Gilt für alle Garantie Angelegenheiten
14. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben von den Garantieregelungen/Verlängerungen unberührt.
15. Ansprechpartner für alle Garantieangelegenheiten ist die Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH. Sie können in Falle einer Garantie Ihr Anliegen in den Geschäftsräumen der Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH vortragen. Alternativ können Sie per Briefverkehr unter der Hauptadresse Ausschläger Weg 60 - 20537 Hamburg Ihr Anliegen vortragen.
§ 9 Mietwagen/ Werkstattersatzwagen
1. Vermieter ist die Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH. Mieter sind Kunden der Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH. Mietverträge werden nur schriftlich vereinbart und abgeschlossen. Der Mieter haftet im vollem Umfang. Jedes Fahrzeug wird nur Haftpflicht versichert. Der Mieter kann eine Vollkasko mit einer Selbstbeteiligung abschließen. Die Höhe der Vollkaskoversicherung werden schriftlich vereinbart. Mündliche Absprachen haben keine Relevanz. Der Mieter verpflichtet sich dazu, dass er das Mietfahrzeug in dem Zustand zurück gibt, wie er es übernommen hat und im Mietvertrag festgehalten wird. Es dürfen keine andere Personen fahren, außer wie im Mietvertrag vereinbart.
2. Der Mieter haftet auch für Schäden am betreffenden Mietgegenstand, die in seiner Obhut durch Dritte verursacht werden. Der Mieter verpflichtet sich deshalb den Mietgegenstand gesichert so abzustellen (PARKEN und HALTEN), dass kein Dritter in der Nähe des betreffenden Mietgegenstands kommen kann. Der Mieter hat eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber das Eigentum des Vermieters.
3. Eingetragene Fahrer haften im vollem Umfang, wenn diese selbst einen Schaden am betreffenden Mietgegenstand verursachen.
4. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.
5. Der Vermieter stellt an seine Kunden Fahrzeuge verschiedenster Art zur Verfügung.
6. Die Vermietung erfolgt gegen ein Entgelt, dass der Vermieter festsetzt; oder die Vermietung erfolgt kostenlos, wenn ein Werkstattauftrag vorliegt. Die kostenlose Vermietung ist nicht zwingend und kann aus Kulanz seitens des Vermieters erfolgen.
Die Miete muss im voraus bezahlt werden und ist zur Zahlung sofort fällig. Eine Abrechnung erfolgt nach Vertragsende oder schriftlicher Vereinbarung. Wird eine Dauermiete vereinbart, so muss jeweils die monatliche Miete im voraus gezahlt werden.
7. Das Mietfahrzeug muss in regelmäßigen Abständen dem Mieter vorgeführt werden, spätestens nach Ablauf des gültigen Mietvertrages. Kommt der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung und Fahrzeugvorführung nicht nach, so macht der Mieter sich der Unterschlagung nach §246 STGB strafbar. In diesem Falle kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen und das Fahrzeug zurück in seiner Obhut an eignen. Die Kosten für das Zurückführen haftet der Mieter.
8. Als Mietsicherheit kann der Vermieter eine Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution legt der Vermieter fest. Bei einem Schadensfall wird die Kaution bis zur Schuldfrage/ Schuldklärung einbehalten. Trägt der Mieter die Schuld am Schaden oder liegt eine Obhutsverletzung vor, so wird die einbehaltene Kaution mit dem Schaden verrechnet.
9. Als Mietsicherheit können Vermieter und Mieter vereinbaren, dass das Fahrzeug des Mieters als Sicherheit hinterlegt wird (siehe auch §1204 BGB und §1205 BGB). Bei einem Schadensfall wird das als Sicherheit hinterlegte Fahrzeug bis zur Schuldfrage/ Schuldklärung einbehalten. Trägt der Mieter die Schuld am Schaden oder liegt eine Obhutsverletzung vor, und kann der Mieter den Schaden nicht bezahlen, so kann der Vermieter das einbehaltene Fahrzeug verkaufen und mit dem verschuldeten Schaden verrechnen. Auch kann der Vermieter das einbehaltene Fahrzeug zur Verrechnung mit dem Schaden verkaufen, wenn der Mieter sich in Zahlungsverzug befindet. Der Vermieter kann nur das Fahrzeug verkaufen, wenn der KFZ-Brief und KFZ-Schein mit sämtlichen Schlüsseln von dem Mieter erhalten hat.
Ein Standgeld für das als Sicherheit hinterlegte Fahrzeug kann der Vermieter berechnen. Die Höhe des Standgeld ist im §6.3 ABG der Sou24-Freie Werktatt Hamburg GmbH festgelegt. Der Vermieter kann auch Abschleppkosten zur Verwahrstelle in Rechnung stellen.
10. Es liegt in der Obliegenheit des Mieters dafür sorge zu tragen, das am angemieteten Fahrzeug keine Schäden entstehen.
11. Jeder Schaden ist unverzüglich vor Ort polizeilich anzuzeigen. Der Vermieter ist unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
12. Kommt es zu einem Schaden am Mietfahrzeug den der Mieter fahrlässig, vorsätzlich oder durch Obhutsverletzung verursacht hat, so kann der Mieter einen Gutachter seiner Wahl mit der Schadensfeststellung und Höhe beauftragen. Die Kosten für den Gutachter trägt der Mieter.
13. Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass durch das Fahren einer unberechtigten Person vertragswidrig ist. Bei einem Schaden haftet der Mieter im vollem Unfang. Kommt es zu einem Schaden durch das Fahren einer nicht berechtigten Person, so bleibt der Mieter die Schadenersatzleistung durch die Versicherung gegenüber dem Vermieter schuldig.
14. Mieter und Vermieter sind sich über ein digitales Übernahmeprotokoll einig. Von dem Mietgegenstand werden digitale Fotos vor der jeweiligen Übernahme angefertigt. Hat ein Mietgegenstand einen Schaden, so wird der Schaden digital per Foto aufgenommen. Der Mieter erhält Zugangsdaten. Mit den Zugangsdaten kann der Mieter über das Internet auf die Homepage http://www.freiewerkstatthamburg.de im Kundencenter sich einloggen. Im Kundencenter hat der Mieter Einsicht auf alle angefertigten Fotos. Auch der Vermieter hat Zugriff auf die digitalen Fotos. Die Fotos können vor der Übernahme des Mietgegestands auf einen vom Vermieter bereitgestellten PC oder eigenen Smartphones des Mieter mit entsprechender Internetverbindung eingesehen werden. Jeder bemängelter Schaden muss auf dem digitalen Foto zu erkennen sein. Vermieter und Mieter sind sich darüber einig, dass alle angefertigten Fotos mit Vermerken volle Beweiskraft vor einem zuständigen Gericht haben. Die Beweispflichtigkeit gilt mit den jeweiligen Fotos als erbracht. Mieter und Vermieter erkennen an, dass Schäden die vor einer Übernahme nicht bemängelt wurden auch tatsächlich nicht vorhanden waren.
15. Die Weiterfahrt des Mietfahrzeugs kann jederzeit untersagt werden, wenn erhebliche Zweifel an die schadensfreie Rückgabe seitens des Mieters vermutet und begründet werden kann. In diesem Fall bleibt der Mieter schadenersatzpflichtig wegen Nutzungsausfall.
16. Der Mieter haftet auch für Schönheitsreparaturen von kleinen und großen Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden.
17. Der Mieter haftet auch für Schönheitsreparaturen von kleinen und großen Schäden, die durch Dritte und Fremde verursacht wurden.
18. Der Mieter darf den Mietgegenstand samt dazugehöriger Schlüssel nur bei der Geschäftsadresse des Vermieters persönlich übergeben. Der Mietgegenstand darf nicht durch Dritte an den Vermieter übergeben werden. Der Mieter muss persönlich vor Ort bei der Übergabe anwesend sein. Bei Verstoß haftet der Vermieter in vollen Umfang; auch für Schäden, die dann durch Dritte enstehen. Der Mieter bestätigt schriftlich die Rückgabe des Mietgegenstands. Eventuelle neue Schäden werden digital erfasst und dem Mieter bereit gestellt.
19. Vereinbaren Mieter und Vermieter eine Zahlung durch einen Dritten, so haftet der Mieter für den Ausgleich. Der Mieter bleibt dem Vermieter die Miete schuldig bis zum Ausgleich, auch wenn der vereinbarte Dritte die Miete nicht zahlt.
20. Verstößt der Mieter gegen diese vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so trägt der Mieter die Beweislast bei allen durch den Vermieter festgestellte neuen Schäden.
21. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben von den Garantieregelungen/Verlängerungen unberührt.
§ 10 Zahlungsarten (Gilt nur für Online Shop)
Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- Banküberweisung
- PayPal
- Nachnahme
- Barzahlung bei Abholung
Bei den Zahlungsarten Banküberweisung, Überweisung über PayPal ist die Zahlung sofort nach Vertragsschluss fällig. Nach Eingang des Kaufpreises erfolgt die Auslieferung der Artikel an den Kunden.
Soweit Sie über PayPal per Kreditkarte oder Bankeinzug zahlen, erfolgt die Belastung Ihres Kontos nach Vertragsschluss.
Bei Zahlung per Nachnahme entsteht eine zusätzliche Gebühr in Höhe von ………………Diese ist bei Übergabe der Kaufsache an Sie oder eine vertretungsberechtigte Person fällig und gemeinsam mit dem Kaufpreis an das Versandunternehmen zu entrichten.
Soweit Sie die Zahlungsart Barzahlung bei Abholung gewählt haben, findet die Übergabe der Kaufsache und Bezahlung unter unserer im Impressum angegebenen Adresse statt.
§ 11 Lieferung, Lieferbedingungen (Gilt nur für Online Shop)
Die Lieferung erfolgt auf dem Versandweg an die von Ihnen angegebene Lieferanschrift/ Bordsteinkante.
Die Lieferzeit entnehmen Sie bitte den Angaben bei dem jeweiligen Produkt.
§ 12 Transportschäden (Gilt nur für Online Shop)
Wird Ihnen einmal ein Artikel geliefert, der offensichtliche Transportschäden aufweist, so reklamieren Sie diese bitte sofort beim Zusteller und setzen uns davon in Kenntnis. Sollten Sie dies nicht tun, hat es keinerlei Konsequenzen für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, dies dient lediglich dazu, uns die Durchsetzung etwaiger Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmer zu erleichtern.
§ 13 Speicherung des Vertragstextes (Gilt nur für Online Shop)
Wir speichern die Bestelldaten und den Vertragstext. Sie können den Vertragstext auch nach Vertragsschluss über die Internetseite einsehen. Durch die Druckfunktion Ihres Browsers haben Sie die Möglichkeit, den Text selbst zu speichern. Die AGB können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Nach Abschluss der Bestellung werden Ihnen die Bestelldaten und die AGB einschließlich der Widerrufsbelehrung und des Widerrufsformulars per Email übersandt.
§ 14 Haftung (Gilt nur für Onlne Shop)
Wir haften uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit. Ferner haften wir im Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.
Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (Eine Vertragspflicht ist wesentlich, wenn sie für die betroffene Partei einen so erheblichen Nachteil zur Folge hat, dass ihr im Wesentlichen entgeht, was sie durch den Vertrag hätte erwarten dürfen.)
Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 15 Datenschutz
Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden.
Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Dem Käufer steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Verkäufer verpflichtet sich für den Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Kundenstammdaten, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt. Die Löschung erfolgt unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch das Finanzamt.
§16 Verschoben
§ 17 Öffentliche Bewertungen im Internet
Gilt nur für KFZ-Werkstatt
1. Natürliche Personen oder Juristische Personen die keinen mündlichen oder schriftlichen Vertragsgegenstand mit der Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH haben, verpflichten sich im Vorwege keine negative Bewertungen im Internet abzugeben. Sollte es zu einer negativen Bewertung im Internet (Google.de und weitere) kommen, so wird der immaterielle Schaden auf bis zu 70.000,00 Euro beziffert. Die Kosten für die Ermittlung der persönlichen Daten des Bewerters trägt der Bewerter. Auch die Kosten für das Entfernen der Bewertung trägt der Bewerter.
Der immaterielle Schaden kann sofort durch die Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH beansprucht werden ohne Fristsetzung; Insbesondere wenn der Inhalt der Bewertung gemäß § 187 STGB verleumderisch ist oder gemäß §186 der üblen Nachrede untersteht.
2. Eine Bewertung darf nur mit schriftlicher Zustimmung der Gegenpartei erfolgen.
3. Eine Bewertung mit schriftlicher Zustimmung der Gegenpartei darf nicht unsachliche Werturteile und/ oder unwahre Tatsachenbehauptungen beinhalten.
4. In einer Bewertung mit schriftlicher Zustimmung der Gegenpartei darf nicht das persönliche Verhalten vom Auftragnehmer und/ oder dessen Beschäftigten, Auftraggeber und/ oder Bevollmächtigten bewertet werden.
5. Die Beweislast für eine getätigte Bewertung mit schriftlicher Zustimmung liegt bei dem Bewerter.
6. Eine negative Bewertung mit schriftlicher Zustimmung der Gegenpartei muss vorab schriftlich mit Fristsetzung von 2 Wochen angekündigt werden, damit der Gegenpartei die Möglichkeit einer Konfliktlösung gewährt wird. So wird sichergestellt, dass keiner der Parteien öffentlich benachteiligt wird.
7. Eine Bewertung mit schriftlicher Zustimmung der Gegenpartei nach dem Schulnotenprinzip muss seitens des Bewerters fachkundlich begründet werden. Hierfür ist der Bewerter beweisbelastet.
8. Auftraggeber und Auftragnehmer sind sich darüber einig, dass keine negativen Erfahrungsberichte/ Bewertungen gemäß der AGB (§11.5) Sou24-Freie Werkstatt Hamburg GmbH öffentlich bekannt gemacht werden dürfen. Dies gilt insbesondere für Portale wie Google und weitere Webseiten.
Beide Parteien sind sich darüber einig, dass eine negative Kritik rufschädigend ist. An dieser Stelle wird nochmals darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer und Auftraggeber das Recht der Nachbesserung gemäß §7.3 haben und verpflichtet sind dieses auszuüben.
Verstößt einer der Parteien gegen § 11 AGB durch Veröffentlichung negativer Bewertung, so wird der immaterielle Schaden auf 70.000,00 Euro beziffert. Bevor der Schaden durch den Geschädigten eingefordert werden kann, so muss der Geschädigte dem Bewerter die Möglichkeit geben, den negativen Erfahrungsbericht bzw. die negative Bewertung zu entfernen. Die Aufforderung zur Entfernung muss schriftlich mit Fristsetzung erfolgen.
9. Im übrigen sind Bewertungen unzulässig, wenn
- die Herkunft nicht nachvollziehbar ist
- Dritte für den Vertragspartner bewerten
- ein Sachverhalt nicht wiedergeben wird
- ein Preisnachlass nicht gewährt wird
- das Recht zur Nachbesserung oder Gutmachung nicht gewährt wird
- die Bewertung Inhalte wiedergibt, die im Vorwege vereinbart wurden
- die Bewertung nur zum Zwecke der Rufschädigung dient.
10. Bewertungen müssen nicht getätigt werden und gehen immer vom eigenen Willen des Bewerters aus
11. Beide Vertragsparteien erklären sich einverstanden, dass eine Bewertung nach 3 Monaten verjährt. Auf Antrag der Vertragspartei, die eine Bewertung erhalten hat, verpflichtet sich der Bewerter die Bewertung zu löschen. Kommt der Bewerter der Aufforderung zur Löschung nicht nach, so kann die Gegenpartei auf Kosten des Bewerters per einstweilige Verfügung im Eilverfahren die Löschung gerichtlich durchsetzen lassen. Schadenersatzansprüche können bei Versäumnis der Löschung einer Bewertung gegen den Bewerter geltend gemacht werden.
§ 17 Verschwiegenheitspflicht
Beide Vertragsparteien verpflichten sich über alle vertragsrelevanten Bestandteile und Angelegenheiten, die ihm durch Übernahme von Vertragsarbeiten bekannt werden, auch nach Fertigstellung der Arbeit Verschwiegenheit zu bewahren. Die unbefugte Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen kann eine Schadensersatzpflicht auslösen.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber Anwaltsbevollmächtigten, Polizei oder Gerichten in einem anliegenden oder laufenden Rechtsstreit.
§ 18 Schlussbestimmungen
Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Vertrags ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, sofern der Käufer kein Verbraucher ist.
Sofern der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Amtsgericht Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.
Stand: 01.02.2024
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